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BGH, 03.05.1954 - III ZR 38/53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 03.05.1954 - III ZR 38/53
In solchen Fällen muss aber dem Geschädigten ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zugesprochen werden (vgl. BGHZ 6, 270). - BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51
Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …
Auszug aus BGH, 03.05.1954 - III ZR 38/53
Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 268/51 - mit näherer Begründung entschieden, dass durch die rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts im Geltungsbereich der Militärregierungsverordnung Nr. 165, durch welche ein Verwaltungsakt aufgehoben wird, der Zivilrichter an die in dem verwaltungsgerichtlichen Urteil liegende Feststellung der Rechtswidrigkeit des aufgehobenen Verwaltungsaktes gebunden ist, wenn er zwischen denselben Parteien über einen Anspruch auf Entschädigung wegen des Verwaltungsaktes zu befinden hat (vgl. BGHZ 9, 329). - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 03.05.1954 - III ZR 38/53
Im Urteil vom 9. Juli 1953 - III ZR 193/51 - hat er erkannt, dass dieser Rechtssatz auch für den Geltungsbereich des für die amerikanische Besatzungszone einheitlichen Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 31. Oktober 1946 anzuwenden ist (vgl. BGHZ 10, 225).
- BGH, 16.06.1955 - III ZR 270/53
Rechtsmittel
Abgesehen davon würde selbst eine - etwa durch ein Verwaltungsgericht getroffene - rechtskräftige und das Zivilgericht bindende Feststellung der Nichtigkeit der Inanspruchnahme- und Obereignungsverfügung die Befugnis und die Pflicht der mit der Schadensersatzklage befassten Gerichte zur selbständigen und eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung der Verschuldensfrage nicht irgendwie beeinträchtigen (vgl. Urteile des Senats vom 3. Mai 1954 - III ZR 38/53 - S. 5 und vom 13. Mai 1954 - III ZR 343/52 - S. 5/6).